Der gemeinnützige Verein Lebenshilfe Landshut e.V. wurde 1967 von engagierten Persönlichkeiten gegründet und vertritt seither die Interessen von Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung und Ihrer Angehörigen. Er bietet gemeinsam mit den beiden Tochtergesellschaften Haus der Lebenshilfe GmbH und Landshuter Werkstätten GmbH soziale Dienstleistungen für alle Lebensbereiche und Altersstufen in der Stadt Landshut und den Landkreisen Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau an. Als Einrichtungsträger stationärer, teilstationärer und ambulanter Angebote sowie als Fachverband ist die Lebenshilfe Landshut eingebunden in den Landesverband Lebenshilfe Bayern e.V. und die Bundesvereinigung der Lebenshilfe.
Unser Leitbild
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Anerkennung des uneingeschränkten Lebensrechts ebenso wie die Anerkennung der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen sind die unabdingbare Grundlage unseres Handelns.
Jeder Mensch wird in seiner Ganzheitlichkeit gesehen, bestehend aus Körper, Geist und Seele. Wir respektieren die Individualität jedes Einzelnen und unsere Arbeit basiert auf der Wertschätzung jeder Person mit ihren individuellen Eigenschaften, ihren Stärken und Schwächen. Unser Ansatz erfordert interdisziplinäre Kompetenzen ebenso wie den Aufbau und die Pflege guter menschlicher Beziehungen.
Jeder Mensch ist bestrebt, sein Leben selbst zu bestimmen, ihm Sinn und Ziel zu geben. Die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung im Rahmen der Möglichkeiten ist eine wichtige Aufgabe bei der Begleitung von Menschen mit Behinderung. Ebenso haben Schutz und Fürsorge einen unverändert hohen Stellenwert.
Aus unserem Menschenbild leitet sich für unserer Einrichtungen ein kooperativer, partizipierender Führungsstil ab sowie ein enger Austausch mit den betreuten Personen und ihren Angehörigen.
Wir bekennen uns zu einer politischen, weltanschaulichen und religiösen Unabhängigkeit.
Unsere Zielsetzungen
Vorrangige Zielsetzung ist die Inklusion aller Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung von Geburt an in alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche, also Normalität miteinander zu leben. Wo dies nicht sofort möglich ist, bieten unsere Einrichtungen und Angebote eine möglichst intensive und umfassende Entwicklungsförderung und Bildung, die letztlich zu einer Eingliederung und uneingeschränkten Teilhabe in der Gesellschaft führen soll. Dabei spielen Dezentralisierung und Sozialraumorientierung eine wichtige Rolle. Die Integration kann beidseitig erfolgen, durch Öffnung unserer Einrichtungen für Menschen ohne Behinderung ebenso wie durch Öffnung der Regeleinrichtungen für Menschen mit Behinderung. In beiden Fällen ist eine intensive Begleitung erforderlich.
Die Entwicklung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten durch pädagogische, therapeutische und pflegerische Fördermaßnahmen sowie durch eine wertschätzende Kommunikation und Pflege guter Beziehungen soll zu Selbstbestimmung und Selbstständigkeit führen.
Die Beiträge jedes Menschen sind wichtige Bestandteile unserer gemeinsamen Lebenswelt und stellen eine Bereicherung dar. Jeder Mensch darf und soll seine individuellen Stärken und Fähigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft einbringen. Das Wunsch- und Wahlrecht muss dabei stets beachtet werden.
Als Leistungserbringer setzen wir unsere Ressourcen verantwortungsvoll und gezielt ein. Wirtschaftliches Denken und erfolgreiche soziale Dienstleistung sind kein Widerspruch, sondern ergänzen sich sinnvoll in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.
Zielsetzungen im Bereich Arbeiten
Die Beteiligung im Bereich Arbeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten ist ein Recht und eine Pflicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft. Das Prinzip der Subsidiarität ist die Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir sind daher verpflichtet, Menschen mit einer Behinderung, auch Personen mit schwerer und mehrfacher Behinderung, gleichberechtigt im Rahmen ihrer Fähigkeiten eine Teilhabe zu ermöglichen.
Arbeit bedeutet:
Wir stellen Berufsbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in unseren Werkstätten zur Verfügung sowie Förderstättenplätze für Menschen mit schwermehrfacher Behinderung.
Grundlage unserer Angebote sind das Sozialgesetzbuch IX (§§ 136 ff ) und die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Wir bieten Menschen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können:
Dazu bieten wir eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsbereiche, die bezüglich der räumlichen und technischen Ausstattung und des Arbeitsablaufs den Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommen. Die Arbeitsgruppen werden geleitet von Mitarbeitern unterschiedlicher handwerklicher Fachrichtungen, größtenteils mit Meisterausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation. Sofern erforderlich, werden Arbeitsmittel für die jeweiligen Behinderungen angepasst und bereitgestellt.
Unser Ziel ist die Wiedereingliederung der Werkstattmitarbeiter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.Daher erfolgen Rehabilitation und Förderung sowohl im Berufsbildungsbereich wie im Arbeitsbereich vorrangig im Rahmen der Arbeitsprozesse und im Hinblick auf die einen Arbeitsprozess begleitenden Anforderungen (z.B. Konzentration, Einhalten von Pausen, Verhaltensregeln)
Dies geschieht durch:
Zur Erfüllung unserer Aufgaben und langfristigen Bereitstellung unserer Betriebsanlagen sind wir verpflichtet, unsere Werkstätten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu organisieren und wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben.
Der Wunsch von Werkstattmitarbeitern oder ihrer rechtlichen Betreuer nach Außenpraktika, Außenarbeitsplätzen, begleitetem Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt, Wechsel zu einem sonstigen Anbieter oder auf einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt mit Budget für Arbeit wird unterstützt und organisatorisch begleitet.
Die Landshuter Werkstätten GmbH versteht sich als Kompetenzzentrum bezüglich Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeitsprozesse und ist offen für Kooperationen mit anderen Anbietern beruflicher Bildung oder Arbeitsplätzen.
Hier finden Sie die ausführliche Konzeption der Lebenshilfe Landshut: