In unserer Gesellschaft gehört die Teilhabe am Arbeitsleben zur vollen Persönlichkeitsentfaltung. In unseren Betrieben in Landshut, Altdorf, Landau, Kelheim, Vilsbiburg, Mainburg, Rottenburg und Dingolfing finden Menschen eine Arbeit, die aufgrund ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung noch keine Beschäftigung auf dem „Allgemeinen Arbeitsmarkt“ erlangen konnten oder nicht erlangen können. Für diesen Personenkreis stehen in 9 Betrieben an 8 Standorten 899 Arbeitsplätze zur Verfügung. Ergänzend bieten wir Förderstättenplätze für Menschen mit einer schwermehrfachen Behinderung an.
Unsere zentralen Ziele
Unsere Aufgaben
Unser Leistungsspektrum
Die Landshuter Werkstätten GmbH bietet ihren Kunden aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe ein breites Leistungsspektrum in nachfolgenden Bereichen (zertifiziert nach DIN EN ISO 9001):
Aufnahmeverfahren
Die Landshuter Werkstätten stehen allen Menschen mit Behinderung offen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, sofern ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Für die die Aufnahme in die Landshuter Werkstätten wird ein Teilhabeplanverfahren gemäß SGB IX durchgeführt.
Leistungsträger für die berufliche und soziale Eingliederung sind:
Landshuter Werkstätten GmbH
Einrichtung der Lebenshilfe Landshut e.V.
Geschäftsstelle / Zentrale Verwaltung
Spiegelgasse 207
84028 Landshut
Tel.: 0871 / 974058-0
Fax: 0871 / 974058-99
E-Mail: geschaeftsstelle@lebenshilfe-landshut.de
Geschäftsführung: Johannes Fauth, Uwe Heilmann
Landshuter Werkstätten GmbH
Einrichtung der Lebenshilfe Landshut e.V.
Sonnenring 4
84032 Altdorf
Tel.: 0871 / 93242-0
Fax: 0871 / 93242-99
E-Mail: info@lh-arbeit.de
Zur vollen Persönlichkeitsentfaltung in unserer Gesellschaft gehört eine Teilhabe am Arbeitsleben.
Ziel der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderung ist die Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten.
Der Teilnehmer soll durch die Maßnahmen für eine geeignete Tätigkeit im Arbeitsbereich der Landshuter Werkstätten und/oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Im Berufsbildungsbereich sind die Landshuter Werkstätten ein zertifizierter Träger nach AZAV (Rechtsverordnung zum SGB III).
Die Qualifizierung im Berufsbildungsbereich (BBB) umfasst einen Zweitraum von zwei Jahren, den Grundkurs im ersten Jahr und den Aufbaukurs im zweiten Jahr.
Unsere Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich stellen einen dynamischen Prozess personenorientierter und kontinuierlicher Entwicklung dar.
Dieser Prozess wird durch Anleitung, Betreuung, Begleitung und Bildung realisiert.
Eine besondere Aufgabe der Landshuter Werkstätten ist die Förderung von Schlüsselqualifikationen.
Dadurch wird die Persönlichkeit der Teilnehmer weiterentwickelt, das Leistungspotential für den freien Arbeitsmarkt erhöht und eine eigenverantwortliche Lebensplanung verbessert.
Nach den Maßnahmen im Berufsbildungsbereich bietet die Landshuter Werkstätten GmbH jedem behinderten Menschen einen seinem Fähigkeitsprofil entsprechenden Platz im Arbeits- oder Förderbereich an.
Den Menschen mit Behinderung stehen an den jeweiligen Arbeitsplätzen ausgebildete Fachkräfte aus Handwerk und Industrie mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung zur Seite, die auch die individuellen Fördermaßnahmen umsetzen.
Das vielfältige Arbeitsspektrum der Landshuter Werkstätten GmbH finden Sie unter Produktion und Dienstleistung.
Individuelle Trainingsprogramme und Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ergänzen das Angebot der Landshuter Werkstätten GmbH.
Förderung behinderter Mitarbeiter
Zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen werden in den Landshuter Werkstätten arbeitsbegleitende Maßnahmen durchgeführt. Sie ermöglichen den Werkstattbeschäftigten ihre Fähigkeiten und Interessen zu entfalten. Arbeitsbegleitende Maßnahmen sind gezielte Rehabilitations- und Eingliederungshilfen. Sie werden am individuellen Bedarf des behinderten Mitarbeiters ausgerichtet mit der Intention, die Möglichkeiten seiner Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Begleitende Maßnahmen wirken sich auch positiv auf den Arbeitsbereich aus, da die Mitarbeiter motivierter und mit neuen Kräften an den Arbeitsplatz zurück kommen.
Begleitende Maßnahmen werden in folgenden Bereichen angeboten:
Um die Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen bestmöglich zu gestalten, arbeiten wir nach folgenden Prinzipien:
Darüber hinaus bieten wir bereichsübergreifend verschiedenste Methoden der Unterstützten Kommunikation an, z.B. Bildsymbole, leichte Sprache, elektronische Sprachausgabegeräte.
Kommunikation ist ein menschliches Grundbedürfnis und zentrales Element der menschlichen Entwicklung.
Unterstützte Kommunikation ist eine Methode zur Förderung kaum oder nicht sprechender Menschen. Sie soll die individuelle Ausdrucksmöglichkeit nicht ersetzten, sondern ergänzen und unterstützen.
Zusätzliche Informationen zum Pflege-/Förderdienst: